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Berufsbezeichnung: - TANKWART / TANKWARTIN

Berufsbild des Lehrberufs ,,TANKWART“
Staatlich anerkannt durch Erlass des Bundesministers für Wirtschaft - II A 4 - 6877/52 vom 18. 8. 1952

Ausbildungsdauer:           3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Typische Arbeitsgebiete sind:
1. Versorgung mit Kraft- und Schmierstoffen
2. Angebote von kraftfahrzeug-technischen Dienstleistungen, die der Werterhaltung und Verkehrssicherheit dienen
3. Verkauf von Zubehör und Ersatzteilen

Berufliche Fähigkeiten - Tankwarte / Tankwartinnen -
o     kennen gesetzliche Auflagen zum Umweltschutz an Tankstellen
o     wenden Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Tankstellen an
o     führen Prüf- und Wartungsdienste am Kühlsystem, an der Kraftstoffanlage, an der Beleuchtung, an der Zündanlage, an der Bremsleitung durch
o    
kennen unterschiedliche Qualitäten und Normen von Mineralölprodukten, Motorölen und Kraftstoffen
o    
prüfen und bewerten Reifen, führen Verkaufsberatung durch und montieren Reifen
o    
führen Fahrzeugreinigungen durch einschließlich Lack-, Kunststoff- und Lederpflege
o     prüfen und bewerten Batterien und Zündkerzen
o     beraten Kunden in technischer Hinsicht
o     beseitigen kleine Pannen
o     beurteilen die technische Sicherheit des Pkw
o     wenden Grundsätze der Warenpräsentation an
o     verkaufen Fahrzeugzubehör, Ersatzteile, Pflegemittel, Waren des täglichen Bedarfs, Reisebedarf
o     organisieren und gestalten Verkaufsaktionen
o     nehmen Waren an und lagern diese ein
o     ermitteln Warenbedarf und kontrollieren Warenbestände
o     führen die Kasse und überwachen den Zahlungsverkehr

Erwartete Eigenschaften am Ende der Ausbildung
·       
Verantwortungsbewusstsein
·        Flexibilität
·        Teamfähigkeit
·        Kundenfreundlichkeit

Berufsbildungsplan für den Lehrberuf Tankwart

Staatlich anerkannt durch Erlass des Bundeswirtschaftsministers II A4 – 9801/52 vom 14.1.1953

In Deutschland gibt es Treibstoff-Zapfstellen an den Straßen erst seit 1924. Mit dem Ausbau des Tankstellennetzes in den Jahren vor dem zweiten Weltkriege stellte sich ein Bedürfnis nach fachlich geschultem Personal ein. Jedoch blieb der 1842 anerkannte Anlernberuf „Tank- und Garagenwart“ während des Krieges und in der ersten Nachkriegszeit ohne Bedeutung. Nach der Währungsreform 1948 und besonders nach Aufhebung der Treibstoffrationierung wurden wachsende Anstrengungen unternommen, den Tankstellendienst in Deutschland auszubauen und den Anschluss an die Entwicklung im Ausland herzustellen. Das Zapfstellengeschäft wurde erweitert zu einem umfassenderen „Dienst am Kunden“. Es beschränkt sich nicht mehr auf die Abgabe von Kraft- und Schmierstoffen, sondern umschließt heute auch einen leistungsfähigen

Pflege- und Kundendienst.

Damit trägt das Tankstellengewerbe gleichzeitig dazu bei, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und beträchtliche volkswirtschaftliche Werte zu erhalten. In steigendem Maße werden in den Großstädten und an den Hauptverkehrsstraßen moderne Kundendienst-Stationen errichtet. Mit dieser Entwicklung hat sich auch der Tankwartberuf gewandelt. Um ihn auszuüben, ist es weder erforderlich noch genügend, Motorenschlosser oder Kraftfahrzeughandwerker zu sein. Der Tankwart ist vielmehr vor allem Verkäufer. Gute Warenkenntnis, Gewandtheit und taktvolles Auftreten müssen sich allerdings mit technischem Verständnis und besonders auch mit kraftfahrzeugtechnischen Fertigkeiten und Kenntnissen verbinden, damit ein Tankwart den vielseitigen Anforderungen, die täglich an ihn gestellt werden, entsprechen kann. Diese Ausweitung des erst in neuester Zeit entstandenen Berufes führte zur Forderung nach einer gründlichen und umfassenden Ausbildung des Nachwuchses, die durch das Berufsbild des Anlernberufs „Tank- und Garagenwart“ nicht mehr gewährleistet war. Es wurde deshalb unter Umwandlung des Anlernberufs in einen Lehrberuf „Tankwart“ - das neue Berufsbild für die praktische Ausbildung anerkannt.

Der Berufsbildungsplan ist auf dem Berufsbild aufgebaut und erläutert im einzelnen die dem Lehrling in der betrieblichen Lehre zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse. Er gibt auch Hinweise, wie eine betriebliche Ausbildung zweckmäßig durchgeführt werden kann. Der Betrieb an der Tankstelle spielt sich weitgehend in der Öffentlichkeit ab. Er ist vielfach Stoßbetrieb. Die zufällige Anhäufung tankender Fahrzeuge an der Tankstelle lässt einen gleichmäßigen Ablauf der Arbeiten, wie er z. B. in einer industriellen Fertigungswerkstatt möglich ist, häufig nicht zu. „Lehrecken“ oder „Lehrwerkstätten“ werden wegen der relativ geringen Größe und der oft knappen Personalbesetzung der Tankstellen in der Regel nicht eingerichtet werden können. Der Lehrling an der Tankstelle steht daher meistens von Anfang an unmittelbar im praktischen Betrieb. Der Ausbilder sollte den Lehrling - schon bei Beginn seiner Lehre und wiederholt – dazu anhalten, alle Vorgänge bei der Abfertigung der Fahrzeuge usw. genau zu beobachten. Er soll ihm entweder unauffällig dabei oder anschließend die nötigen Erläuterungen geben, ihn ferner zunächst zu Hilfsdiensten, allmählich aber auch zur selbständigen Erledigung aller Arbeiten heranziehen. (Grundsatz: Vom Leichten zum Schweren.)

Trotz der durch die Eigenart des Tankstellenbetriebes gegebenen Schwierigkeiten darf die Ausbildung nicht planlos verlaufen. Es ist den Lehrbetrieben dringend zu empfehlen, bei Beginn jeder betrieblichen Ausbildung hierfür einen zeitlichen Plan aufzustellen. Das Beispiel eines solchen Zeitplanes findet sich auf Seite 51. Nur bei plan mäßiger Ausbildung werden dem Lehrling in der Regel alle im Berufsbild geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden können. Ist ein Lehrbetrieb auf einzelnen Gebieten nicht dazu in der Lage, so muss er dafür sorgen, dass der Lehrling insoweit auf andere Weise ausgebildet wird. Bietet sich dem Lehrling in der praktischen Ausbildung zum Beispiel keine Gelegenheit, die einzelnen Teile des Kraftfahrzeuges und die Beseitigung häufig auftretender kleiner Störungen kennenzulernen, so kann der Lehrbetrieb, um seine Verpflichtung aus dem Lehrvertrag zu erfüllen, den Lehrling u. a. für einige Monate in einen Kraftfahrzeug-Reparaturbetrieb entsenden. Abmachungen hierüber bzw. über die Bezahlung der Ausbildungsbeihilfe, der Sozialversicherungsleistungen usw. müssen im Einzelfall mit der befreundeten Kraftfahrzeugwerkstatt getroffen werden. Die vorübergehende Ausbildung des Lehrlings in einer solchen Werkstatt soll dem Lehrling nur eine möglichst eingehende Kenntnis des Kraftfahrzeuges und des Zusammenwirkens seiner Teile sowie die Fertigkeit zum Beseitigen von Kleinschäden vermitteln. Bei größeren Schäden soll der Tankwart wenigstens in der Lage sein, eine annähernd richtige Feststellung zu treffen (vergl. hierzu auch unter Seite 42/43 und 46). Der Lehrling soll außerdem nach Möglichkeit während der Lehre den Führerschein zum Fahren von Kraftfahrzeugen aller Klassen erwerben; er ist zur Ausübung des Berufs notwendig. Allerdings konnte diese Forderung nicht in das Berufsbild aufgenommen werden, denn die Lehrlinge werden zumeist bis zur Beendigung ihrer Lehrzeit noch nicht das für den Erwerb des Führerscheins notwendige Alter erreicht haben.

Um dem Lehrling im Betrieb die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, muss der Ausbilder auch einfache Vorgänge und Dinge mit ihm besprechen. Er darf sich nicht zu der irrigen Vorstellung verleiten lassen, dieser oder jener Vorgang sei „selbstverständlich“ oder so einfach, dass eine Erklärung nicht notwendig sei. Die Erläuterungen sollen sich in der Regel nur auf diejenige Arbeit oder Einrichtung usw. beziehen, mit welcher der Lehrling gerade beschäftigt wird. Die Aufgabe, die im Betriebe gesammelt en Kenntnisse - insbesondere in der Warenkunde – zu ergänzen und zu vertiefen, fällt der außerbetrieblichen Schulung, vor allem der Berufsschule, zu. Kenntnisvermittlung im Betriebe und der Berufsschulunterricht sollen sich gegenseitig ergänzen. Darüber hinaus ist es wünschenswert, dass durch die zuständige Berufsvertretung im Benehmen mit der Berufsschule und ggf. unter Fühlungnahme mit den örtlichen Zweigstellen der Mineralöl-Vertriebsfirmen Sonderkurse vorgesehen werden.